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Zu den nichtstaatlichen Museen, die von der Landesstelle betreut werden, zählen Einrichtungen, die von den Kommunen, also den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden, aber auch von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie etwa den Religionsgemeinschaften oder von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterhalten werden. Daneben spielen bei den nichtstaatlichen Museen auch privatrechtliche Formen der Trägerschaft eine wichtige Rolle: Hierzu zählen insbesondere die von Vereinen, von Stiftungen, von Firmen und Privatpersonen betriebenen Museen.
Bereich Museen in Bayern:
- Konzeption
- Screendesign
coming soon…
- Auftraggeber: muenchen.de
- Programmierung: UNIBRAND Online Services